Ortsbeauftragte/er (OB)

Aufgabenbeschreibung (allgemein):

  1. Der OB leitet seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THWHelferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner Einheiten.
  2. Im Einsatzfall ist er die von den Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene anzufordernde Behörde. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer.
  3. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.

 

Aufgabenbeschreibung (im einzelnen):

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist er für folgende Bereiche verantwortlich:

Organisation:

  • Gestaltung und Überwachung des Dienstbetriebes im OV
  • Aufgabenstellung an die Einheiten sowie Einteilung der Helfer im Zusammenwirken mit den Einheitsführern
  • Beantragung der Berufung und Abberufung von Mitgliedern des OV-Stabes und der Einheitsführer gemäß den Be- und Abberufungsrichtlinien
  • Berufung und Abberufung von Unterführern und Funktionsträgern
  • Berufung der Mitglieder und Vorsitz im Ortsausschuss, Durchführung der Sitzungen
  • Bearbeitungspflicht der Verfügungen
  • Weitergabe von Informationen und Weisungen an Führungskräfte / Funktionsträger
  • Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit anderen Organisationen, Behörden und sonstigen Stellen

 

Verwaltungsangelegenheiten:  

  • Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der Jahresbeträge des Ortsverbandes
  • Nachweis des Material- und Helferbestandes für den OV
  • Überwachung und Herstellung der Einsatzbereitschaft nach Dienstveranstaltungen
  • Mitwirkung bei Beschaffungen sowie bei Unterkunftsangelegenheiten
  • Erteilung von Fahraufträgen gem. Fahrzeug-Dienstanweisung
  • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Schadensangelegenheiten und Unfällen

  

Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit:

  • Aufnahme des Helfers
  • Weitergabe der Verpflichtungserklärung bezüglich Freistellung vom Wehrdienst an die zuständige Stelle
  • Überprüfung / Überwachung der Helferdienstbeteiligung und Pflichterfüllung
  • Einleitung des Ausschlussverfahrens wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung gemäß THW-Helferrechtsgesetz
  • Einleitung der Helfersprecherwahl
  • Zusammenarbeit mit dem Helfersprecher
  • Anträge für Ehrungen und Auszeichnungen
  • Jugendarbeit und Jugendförderung
  • Helferbetreuung und Kameradschaftspflege
  • Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit des OV, Kontaktpflege mit den Medien

 

Einsatz und Ausbildung:

  • Erstellung und Festlegung von Alarmplänen
  • Festlegung von Dienst- und Ausbildungsplänen
  • Verantwortung für die erforderliche Ausbildung der Führungskräfte
  • Unterrichtung der örtlich zuständigen Stellen über die Einsatzmöglichkeiten des THW
  • Anordnung von Hilfeleistungen und Einsätzen
  • Organisatorischer Leiter bei THW-Einsätzen in seinem Zuständigkeitsbereich
  • Berufung des Leiters der THW-Führungsstelle auf OV-Ebene
  • Information der Geschäftsstelle bei Auslösung von Einsätzen für den OV
  • Einsatz von Einheiten bei Großschadensereignissen auf Weisung der Gst bzw. Dienststelle des LB
  • Sicherstellung und Überwachung der Einhaltung der UVV

 

Der Ortsbeauftragte entscheidet bei Ersatzbeschaffungen bis zu den in der „Regelung über die Jahresbeträge und die Selbstbewirtschaftung“ festgelegten Beträgen eigenständig.

In allen anderen Maßnahmen mit haushaltsrechtlichen Auswirkungen ist die Gst rechtzeitig zu beteiligen, ohne deren Zustimmung solche Maßnahmen nicht durchgeführt werden dürfen.

In für den OV wesentlichen Angelegenheiten, ist das Einvernehmen mit dem Geschäftsführer herzustellen andernfalls die Entscheidung des Landesbeauftragten zu erwirken.


Im OV Bernburg

Jörg Däumichen